GMP (Good Manufakturing Practice)

Der Inhaber einer Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln ist verpflichtet, dass die von ihm hergestellten Produkte für den vorgesehen Gebrauch geeignet sind. GMP sichert im Rahmen der Qualitätssicherung eine gute Herstellungspraxis und gewährleistet, dass der Empfänger des Produktes keiner Gefahr auf Grund von unzureichender Sicherheit, Qualität oder Wirksamkeit ausgesetzt wird. Für das Produkt wird, gemäß den Produktspezifikationen, hierdurch ein gleichbleibender Qualitätsstandard erreicht und regelmäßig überprüft. Dieser Qualitätsstandard wird durch regelmäßige Untersuchungen der Beschäftigten gewährleistet.

Medizinische Betreuung für Beschäftigte in GMP-Bereichen

GMP akut