Arbeitsmedizinische Regelbetreuung nach ASiG §3

Die Arbeitsmedizinische Betreuung Ihrer Beschäftigten trägt wesentlich zur Gesunderhaltung und damit auch zur Präsenz am Arbeitsplatz bei. Körperliche und psychische Belastungen, wie vielfach vorhanden, werden durch gezielte Beratung der Arbeitnehmer minimiert. Wir beraten und untersuchen Ihre Beschäftigten branchenspezifisch und berücksichtigen deren individuelle Gesundheitsfaktoren. Unternehmensspezifische Herausforderungen lösen wir gemeinsam mit Ihnen und unterstützen durch rechtskonforme Beratung. Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit.

Arbeitsmedizinische Grundbetreuung

Arbeitsmedizinische Vorsorgen (Pflicht- und Angebotsvorsorgen) im Rahmen der aktuell gültigen Gesetzesgrundlagen (ArbMedVV)

Wunschvorsorge nach den aktuell gültigen Gesetzesgrundlagen

Untersuchungen für Schichtarbeiter: Nachtschicht, hausinterne Eignungsuntersuchungen, wie „Optische Kontrolle“