Eignungsuntersuchungen, z.B. nach Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (früherem G 25) oder Arbeiten mit Absturzgefahr (frühere G 41) und weitere

Bei Eignungsuntersuchungen geht es ausschließlich um die Sicherheit im Unternehmen, sowohl für die jeweils Betroffenen als auch für Dritte. Dies fällt bspw. für Fahr-, Steuer- und Überwachungs-tätigkeiten an und auch für Tätigkeiten mit Absturzgefahr.

Eignungsuntersuchungen, z.B. nach Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (früherem G 25) oder Arbeiten mit Absturzgefahr (frühere G 41) und weitere